Hier finden Sie einen Überblick der häufigsten Fragen und Antworten
Teilnehmer
Unternehmen, das seinen Mitarbeitern den steuerbefreiten Sachbezug zusätzlich zu seinem bisherigen Lohn/Gehalt in Höhe von bis
zu 48 € pro Monat zuwendet.
Teilnehmer können nur Unternehmen sein, die ihren Sitz in Oberhaching haben.
Teilnehmer bestellen einmal im Monat bei der Einlösestelle ihr Kontingent an Gleißentalern.
Normalerweise werden diese in einem Säckchen mit 12 Gleißentalern ausgegeben.
Die Ausgabe erfolgt nur gegen vorherige Überweisung des Gegenwertes auf das Konto der Gleißentaler GmbH. Eine Rechnung wird dem Teilnehmer zugestellt.
Akzeptanzstelle
Die Mitarbeiter eines Oberhachinger Unternehmens, die Gleißentaler als steuerbefreiten Sachbezug von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können diese bei den Akzeptanzstellen in Oberhaching gegen deren Angebot einlösen. Nur vertraglich mit der Gleißentaler GmbH verbundene Akzeptanzstellen dürfen Gleißentaler annehmen und diese dann bei der Einlösestelle wieder einlösen. Akzeptanzstellen müssen ihren Sitz in Oberhaching haben und dürfen kein Bargeld gegen die Gleißentaler herausgeben (auch nicht bei einem Umtausch!).
Die Akzeptanzstellen können die eingenommenen Gleißentaler immer
Mittwochs zwischen 9.00 und 13.00 Uhr bei der Gleißentaler GmbH bei
Immobilien Interpres in der Bahnhofstraße 11 in Deisenhofen und
Donnerstags zwischen 10.00 und 14.00 Uhr bei der STB Treuhand im Grünwalder Weg 34 in Oberhaching einlösen.
Einlösestelle
Die Einlösestelle und Ausgabe der Gleißentaler befinden sich bei der Immobilien Interpres in der Bahnhofstraße 11 in Deisenhofen und in der
STB Treuhand im Grünwalder Weg 34 in 82041 Oberhaching. Dort können immer Mittwochs zwischen 9.00 und 13.00 Uhr (Bahnhofstraße) und an Donnerstagen zwischen 10.00 und 14.00 Uhr (Grünwalder Weg) die Gleißentaler eingelöst werden. Die Einlösung erfolgt unbar durch Überweisung auf das Geschäftskonto der Akzeptanzstelle. Ein Beleg wird dafür ausgegeben.
Währung?
Der Gleißentaler ist keine Währung und kein Geldsurrogat und darf es auch nicht werden. Es ist nicht erlaubt, den Gleißentaler mit anderen Personen oder Unternehmen zu tauschen oder einzulösen außer den Akzeptanzstellen. Er darf keinesfalls in Euro umgetauscht werden außer zwischen der Einlösestelle und der Akzeptanzstelle.
Sinn und Zweck
Das Gleißentaler-Wertmarkensystem wurde eingeführt um Kaufkraft in Oberhaching zu binden. Durch die Kombination von steuerbefreiter Sachzuwendung durch den Arbeitgeber und der lokalen Einschränkung für die Einlösung der Wertmarken entsteht zusätzliches Umsatzpotential, das den örtlichen Einzelhandel aber auch Dienstleister und andere Teilnehmer stärken wird. Außerdem werden insbesondere ortsfremde, in Oberhaching Beschäftigte mit dem vielfältigen Angebot an Waren und Dienstleistungen in Oberhaching vertraut gemacht.
Vielen Dank, dass Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben!